Einrichtungsspezifische
Ein einrichtungsspezifisches Hygienehandbuch ist für Einrichtungen des Gesundheitswesens, zu denen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Einrichtungen zur stationären und ambulanten Pflege gehören, gesetzlich vorgeschrieben (TRBA 250). Im Hygienehandbuch sind Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung festzulegen.
Das Hygienehandbuch setzt sich aus einzelnen fachbezogenen Anleitungen zusammen, die sowohl zum Schutz der zu betreuenden Patienten/Bewohner als auch zum Schutz des Personals schriftlich festzulegen und zu beachten sind. Bereichsspezifische Desinfektionspläne sind Bestandteil des Hygieneplans und enthalten Anweisungen für Desinfektionsmaßnahmen, häufig nach dem Schema:
Was? Womit? Wann? Wie? Wer?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen.
Nachdem der Fachberater sich gemeinsam mit den verantwortlichen Personen einen Überblick über die Abläufe und Gegebenheiten verschafft hat, werden das Hygienehandbuch und die Desinfektionspläne erarbeitet. Hygienehandbuch und Desinfektionspläne werden ganz nach Ihren Wünschen als Datei und im Ausdruck in der gewünschten Anzahl zur Verfügung gestellt.

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