Hinweisgeber
Whistleblower Meldesystem
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Die Dr. Schumacher GmbH ist verpflichtet, natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG („Hinweisgeberschutzgesetz“) erlangt haben (sog. „hinweisgebende Personen“) zu schützen und ihnen eine interne Meldestelle zu bieten, um den ihnen bekannt gewordenen Verstoß offenlegen zu können.

Über das nachstehende Formular können Sie der internen Meldestelle der Dr. Schumacher GmbH Ihnen bekannt gewordene Verstöße gemäß HinSchG mitteilen. Einen Katalog der nach dem HinSchG meldefähigen Verstöße finden Sie hier.

Sie dürfen bei Ihrer Meldung darauf vertrauen, dass die interne Meldestelle der Dr. Schumacher GmbH das Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG achtet und die Identität der folgenden Personen wahrt:

  1. der hinweisgebenden Person, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei,
  2. der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
  3. der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Sie dürfen des Weiteren darauf vertrauen, dass die Dr. Schumacher GmbH sich an § 36 HinSchG halten wird, der gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien ebenso verbietet, wie die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.

Eine Beschreibung des Ablaufes zum Meldeverfahren finden Sie hier.

Um erforderlichenfalls eine Erörterung des Sachverhaltes mit Ihnen vornehmen zu können, wären wir Ihnen für die Angabe Ihres Namens dankbar.

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Ich bin mir bewusst, dass ich gemäß § 38 HinSchG zum Ersatz des Schadens verpflichtet bin, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Mit meinem Klick auf Absenden versichere ich daher die Richtigkeit der vorstehend von mir gemachten Angaben.

Formular

Hinweisgeberschutzgesetz